AGB
Nutzungsrechte
Mit dem Vertragsabschluß erhält der Kunde einen Anspruch auf eine Übertragung von Nutzungsrechten im Sinne des Urheberrechts, dessen Umfang sich nach unserem Angebot richtet. Wir behalten uns und dem natürlichen Urheber immer ein Nutzungsrecht vor, unsere Werke für eine Werbung in eigener Sache zu verwenden.
Bis zum Ausgleich unserer Schlussrechnungen behalten wir uns alle Nutzungsrechte an unseren Werken vor. Die Übertragung von Nutzungsrechten erfolgt mit dem Ausgleich unserer Schlussrechnung, nicht mit der Aushändigung unserer Werke.
Übernimmt der Kunde die technische Umsetzung unserer Entwürfe, ist der Kunde verpflichtet, uns eine angemessene Anzahl an Belegexemplaren für unsere Eigenwerbung kostenlos zu überlassen.
Gewährleistung
Ist in unserem Angebot die Druckbetreuung nicht als eine eigenständige Leistung ausgewiesen, übernehmen wir für die Qualität der Druckerzeugnisse keine Gewähr. Dies gilt auch für den Fall, dass wir für unsere Kunden einen Druckbetrieb unserer Wahl mit dem Druck beauftragen.
Ist ein Proof oder ein Andruck aus Gründen nicht mehr möglich, die nicht in unserer Verantwortung stehen, übernehmen wir für die Qualität der Druckerzeugnisse keine Gewähr. Dies gilt auch für den Fall, dass wir mit der Druckbetreuung beauftragt worden sind.
Abweichungen bei einer Darstellung von Internetinhalten oder CD-ROM-Programmen auf den Anlagen unserer Kunden gegenüber einer Darstellung auf unseren Anlagen sind keine Mängel unserer Werke. Anpassungen an die Plattformen und Programme des Kunden werden nur nach gesonderter Vereinbarung durchgeführt.
Änderungswünsche
Die Berücksichtigung von Änderungswünschen des Kunden nach einer Abnahme unserer Werke macht keine neue Abnahme erforderlich. Mit der Abnahme wird die vereinbarte Vergütung in voller Höhe fällig. Die Änderungswünsche sind ein neuer Auftrag.
Änderungswünsche des Kunden können im Rahmen des Angebotspreises nur in einem dem Auftragsumfang angemessenen Verhältnis berücksichtigt werden.
Anzuwendendes Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort ist Essen. Gerichtsstand ist Essen, wenn der Kunde Kaufmann ist. Der Gerichtsstand Essen gilt auch dann als vereinbart, wenn der im Klageweg in Anspruch genommene Schuldner nach Vertragsschluß seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich des Gesetztes der BRD verlegt oder sein Wohnsitz oder sein gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
Abwehrklausel
Wir akzeptieren keine von unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichenden allgemeinen Geschäftsbedingungen unserer Kunden, auch wenn wir auf einem Hinweis (z.B. in der Auftragserteilung) auf eine Einbeziehung der allgemeinen Geschäftsbedingungen unserer Kunden in den Vertrag nicht widersprochen haben. Mit der Durchführung eines Vertrages wird die Einbeziehung von allgemeinen Geschäftsbedingungen unserer Kunden nicht genehmigt.
